Fakten: Heutzutage sehen sich Unternehmen immer häufiger mit Leistungsansprüchen von Dritten konfrontiert, weil immer mehr Klagen bei den Gerichten eingereicht werden. Doch sind diese Leistungsansprüche nicht immer gerechtfertigt. In solchen Fällen übernimmt die Betriebshaftpflicht zur Aufklärung der Forderung die Kosten für Gutachten und anfallende Gerichtskosten. Um die geeignete Betriebshaftpflicht abzuschließen, ist es empfehlenswert, sich eingehend beraten zu lassen. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Betriebshaftpflicht darauf, ob folgende Punkte durch die Versicherung abgedeckt sind (sofern diese für Sie relevant sind):
Gewerbetreibende Vom herstellenden, dem verarbeitenden Industrieunternehmen bis hin zu Handwerksbetrieben, Auch für Freiberufler ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht ratsam.

Tipp: Eine gute Betriebshaftpflicht Versicherung beinhaltet Mietsachschäden und Umweltschäden. Lassen Sie sich ausführlich beraten, um Ihren individuellen Betriebshaftpflicht Bedarf zu ermitteln und Sie und Ihr Unternehmen damit ausreichend abzusichern.
Achtung: Eine Betriebshaftpflicht deckt keine durch Vorsatz verursachten Schäden und Verletzungen geistigen Eigentums wie Urheber-, Marken- und Patentrechte ab. Auch zahlt die Versicherung nicht bei Ansprüchen, die über die vertraglich festgelegte Deckungssumme hinausgehen: Für die Summe, die darüber liegt, muss der Versicherte selbst aufkommen.
Empfehlung: Bei einer Betriebshaftpflicht gilt der Versicherungsschutz nur bei Ansprüchen auf Schadenersatz. Sollten Sie Kundenverträge und Verträge mit Geschäftspartnern nicht einwandfrei erfüllen, liegt dies außerhalb des Geltungsbereichs der gesetzlichen Haftpflicht. Das heißt: In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, auf eigene Kosten die Nicht-Erfüllung Ihrer Leistung zu korrigieren, umzutauschen oder zu überarbeiten. Überprüfen Sie Ihre Standard Verträge durch einen Anwalt, um solche Situationen ausschließen zu können!