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Photovoltaik Solar

Wichtig falls nicht schon inbegriffen in Gebäudeversicherung!

Fakten: Häufigste Ursache von Schäden sind Hagelstürme im Sommer. In diesem Fall kann dies recht kostspielig werden, denn natürlich wirkt sich der Hagel in solch einem Fall nicht nur auf einen Kollektor aus. Häufig besteht Unsicherheit zu den Modalitäten bei Schaden und Ausfall durch Schneelast. Auch diese Schäden sind versichert, selbst wenn die neue Verordnung zur zulässigen Schneelast aus 2007 nicht mehr eingehalten wird. Es gilt Bestandsschutz solange die Anlage nicht verändert wird. Folgende Schäden und Schadensursachen sollten in der Versicherung inbegriffen sein:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Kurzschluss
  • Ertragsausfälle
  • Konstruktions- und Materialschäden
  • Fehlbedienung, Sabotage oder Diebstahl

Tipp: Ihre Gebäudeversicherung deckt oft Dach und Photovoltaik Schäden ab. Prüfen Sie also erst bevor Sie neu abschliessen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur einfach versichert sind, sondern dass der Wert Ihrer Anlage inklusive Reparaturkosten durch die Versicherung abgedeckt ist!

Empfehlung: In den AGB des Versicherers wird aufgelistet wofür geleistet wird. Gerade das Wort ‘insbesondere’ hat es in sich, denn dadurch ist die Aufzählung nicht abschließend. Solange der Schaden an anderer Stelle, wie in ‘Klauseln’, ‘Besondere Vereinbarungen’, ‘Besondere Bedingungen’ nicht ausgeschlossen ist, gilt er als versichert. Das gilt selbstverständlich auch für den Hagel, Tierverbiss,  Schneedruck usw.

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